Frontscheinwerfer, Rücklicht und Reflektoren dienen nicht nur deiner Sicherheit, sondern sind auch gesetzlich vorgeschrieben (Paragraf 67 der StVZO). Dieser Ratgeber gibt dir eine Übersicht über das richtige Zubehör, Hersteller und die gesetzlichen Bestimmungen für die Beleuchtung deines Fahrrads und E-Bikes.
Unterschiedliche Kategorien
Rückleuchten, Scheinwerfer und Reflektoren gehören zur vollwertigen Ausstattung deines Fahrrads oder E-Bikes.
Rückleuchten
Rückleuchten (auch Taillight genannt) sind rote Rücklichter, die sich je nach Modell am Gepäckträger, Schutzblech oder der Sattelstütze montieren lassen.
E-Bike Rückleuchten
E-Bikes haben einen elektrischen Antrieb, der von einem Akku gespeist wird. Die Beleuchtung an E-Bikes wird üblicherweise ebenfalls über den Akku betrieben und ist in den meisten Fällen bereits beim Kauf enthalten.
Frontscheinwerfer
Die weiße Fahrradlampe kann am Schutzblech oder der Gabel mit einer Halterung festgeschraubt werden. Das Frontlicht erfüllt die Funktion, dass du von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen wirst.
E-Bike Frontscheinwerfer
Frontscheinwerfer von E-Bikes sind ebenfalls serienmäßig integriert. Die Beleuchtung von E-Bikes kann zusätzliche Funktionen wie Tagfahrlicht, automatische Einschaltung oder einen Light-Sensor enthalten.
Reflektoren
Neben Lampen zählen auch Reflektoren zu einer vollwertigen Ausstattung, damit du nicht nur von vorne und hinten auf der Fahrbahn, sondern auch von der Seite gesehen wirst. Die praktischen Reflektoren lassen sich problemlos an die Pedale und Speichen der Laufräder anbringen, um deine Sicherheit zu erhöhen.
Fahrradbeleuchtung gemäß Paragraf 67 StVZO
Wenn du bei Abenddämmerung unterwegs bist, bist du dazu verpflichtet, mit der nötigen Beleuchtung zu fahren, damit du im Straßenverkehr bereits von weitem von einem entgegenkommenden Auto gesehen wirst.
Das Fahrradlicht muss während der Fahrt fest angebracht sein. Zudem müssen die Lichter mit einer Leuchtkraft von mindestens 10 Lux ausgestattet sein, wobei inzwischen einige Hersteller bereits eine Leuchtkraft von 80 bis 100 Lux aufweisen. Das Licht darf per Dynamo oder auch per Batterie bzw. Akku betrieben werden.
Eine Fahrradbeleuchtung gemäß Paragraf 67 StVZO umfasst:
- 1x Frontscheinwerfer bzw. Headlight (LED oder Halogen)
- 1x Frontreflektor (weiß)
- 2x Reflektoren an beiden Pedalen (gelb, links und rechts)
- 1x Rotes Rücklicht bzw. Taillight (Standlicht ist ebenfalls zugelassen)
- 1x Roter Rückstrahler bzw. Reflektor
- Speichenreflektoren
Der nach vorne gerichtete Scheinwerfer darf zusätzlich mit einem Daytime-/Tagfahrlicht und Fernlicht (Licht in weißer Farbe) ausgestattet sein. Die Schlussleuchten dürfen zusätzlich eine Bremslichtfunktion für rotes Licht haben.
Achtung: Im Falle einer Missachtung drohen Geldstrafen ab 20 Euro.
Welche Fahrradlampen braucht mein Bike?
Seit einigen Jahren ist es möglich, batteriebetriebene Lichter zu verwenden, solange diese fest per Halter angebracht sind. Fahrradlampen mit Batterien lassen sich problemlos auf die meisten Fahrräder montieren, unabhängig davon, ob es sich um eine BMX, ein Trekking-, Rennrad oder City Bike handelt.
Wenn du dagegen einen Dynamo benutzt, musst du eine Beleuchtung verwenden, die zu den Anforderungen deines Dynamos passt. Die meisten Fahrradlichter geben auf der Verpackung oder in der Produktbeschreibung an, für welchen Dynamo-Typen sie geeignet sind.
Ganz gleich, ob Dynamo oder Akku, heutzutage sind die meisten Lichter bei Fahrrädern LED-Scheinwerfer, da LEDs durch ihre Energieeffizienz, Helligkeit und Preis-Leistung überzeugen.
Dynamo oder Akkus? Was ist besser?
Dynamos haben den Vorteil, dass Radfahrer ihre Energiequelle immer dabei haben. Hierbei ersetzt der Nabendynamo nach und nach traditionelle Seitenläuferdynamos, die in puncto Wirkungsgrad und Funktionen, aber auch im Bereich Preis-Leistung nicht mehr mithalten können. Gleichzeitig geht Radfahrern niemals der Strom aus.
Ein Akku hat immer dann Vorteile, wenn sich Fahrradfahrer hauptsächlich auf Tagestouren beschränken. Mithilfe eines akkubetriebenen Tail- und Headlights ist es möglich, das Licht nur dann zu benutzen, wenn es auch wirklich gebraucht wird. Dies ist besonders für BMX, Trekkingräder, Mountainbikes und andere Sport-Bikes nützlich, um die zusätzliche Belastung durch Dynamos bei Off-Road-Touren auszuschließen.
Die besten Marken und Hersteller für deine Beleuchtung
Bekannte Marken und Hersteller, die mit einem fairen Preis-Leistungsverhältnis für deine Beleuchtung überzeugen, sind: Alpina, Axa, Büchel, Busch & Müller (bekannt durch Eyc T & Lyt T), Cateye, Contec, Fuxon, Lezyne, Litecco, MonkeyLink, Sigma, SKS, Supernova, Trelock, VDO, um nur einige zu nennen.
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Weiteres Zubehör für Fahrräder
Es gibt eine Vielzahl von Zubehörteilen für Fahrräder, die den Komfort, die Sicherheit und die Funktionalität beim Radfahren verbessern können.
- Fahrradtaschen: Falls du dich für ein LED-Licht mit Batterie entscheidest, sind verschließbare Taschen, das ideale Zubehör, um deine Lichter, Trinkflaschen, Protektoren, Kabel oder andere Produkte sicher zu verstauen.
- Fahrradhelme: Safety first! Unfälle können immer entstehen, selbst mit der richtigen Beleuchtung. Wenn die Bremsen versagen oder der Reifen platt wird, können selbst erfahrene Biker die Kontrolle über das Rad verlieren. Fahrradhelme helfen dir dabei, die Folgeschäden eines Sturzes auf ein Minimum zu reduzieren.